Modelo 100 — wie deutsche Auswanderer die spanische Steuererklärung machen

Wer 183+ Tage in Spanien lebt, ist steuerpflichtig. So funktioniert die spanische Einkommensteuererklärung (Modelo 100) 2026 für deutsche Auswanderer.

Veröffentlicht am · spanienumzug24.de-Redaktion

Wer in Spanien mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr lebt oder dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat, gilt automatisch als spanischer Steuerresident — unabhängig von Anmeldung oder Empadronamiento. Konsequenz: Pflicht zur jährlichen Steuererklärung Modelo 100 (IRPF, Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas).

1. Wer muss das Modelo 100 abgeben?

Steuerresidente mit Einkünften über bestimmten Schwellen:

  • Erwerbseinkommen aus einem Arbeitgeber > 22.000 €/Jahr (ein Arbeitgeber).
  • Erwerbseinkommen > 15.876 €/Jahr (mehrere Arbeitgeber).
  • Kapitalerträge, Mieteinnahmen, selbstständige Tätigkeit (autónomo) — ab dem ersten Euro.
  • Auslandseinkünfte (auch deutsche Rente, Mieteinnahmen aus Deutschland) — ab dem ersten Euro.

Wichtig: Auch wenn Ihre deutsche Rente in Deutschland besteuert wird, muss sie im Modelo 100 als renta exenta con progresividad angegeben werden.

2. Fristen 2026

  • Abgabezeitraum: 2. April 2026 — 30. Juni 2026 (für Steuerjahr 2025).
  • Mit Lastschrifteinzug: Frist 25. Juni.
  • Verspätung: 1 % Zuschlag pro Monat + ab 12 Monaten 15 % Strafe.

3. Steuersätze IRPF (national, ohne Regionalzuschlag)

EinkommenSteuersatz
bis 12.450 €19 %
12.450 – 20.200 €24 %
20.200 – 35.200 €30 %
35.200 – 60.000 €37 %
60.000 – 300.000 €45 %
über 300.000 €47 %

Die Regionen erheben einen zusätzlichen Aufschlag — Madrid ist mit Abstand am günstigsten, Katalonien am teuersten.

4. Kapitalerträge separater Tarif

KapitalertragSteuersatz
bis 6.000 €19 %
6.000 – 50.000 €21 %
50.000 – 200.000 €23 %
200.000 – 300.000 €27 %
über 300.000 €28 %

Für deutsche Dividenden und Zinsen: die in Deutschland einbehaltene Quellensteuer (15 % nach DBA) wird angerechnet.

5. Modelo 720 — die Vermögensmeldung

Neben Modelo 100 müssen Steuerresidente mit Auslandsvermögen über 50.000 € ein separates Modelo 720 abgeben. Drei Kategorien:

  1. Bankkonten im Ausland.
  2. Wertpapiere, Versicherungen, Renten im Ausland.
  3. Immobilien im Ausland.

Wichtig: Nach dem EuGH-Urteil 2022 sind die früheren drakonischen Strafen reduziert — aber: Unterlassung gilt weiterhin als Pflichtverletzung. Frist: 31. März des Folgejahres.

6. Wie reichen Sie das Modelo 100 ein?

Drei Wege:

  • Online über das Portal der Agencia Tributaria mit Cl@ve-PIN, DNI-Zertifikat oder digitaler Signatur.
  • Durch einen Gestor / Asesor Fiscal — Kosten 80–250 € je nach Komplexität.
  • Bei einer Agencia Tributaria-Filiale mit Termin.

Die Behörde bereitet einen Borrador (Vorschlag) vor, den Sie online prüfen und ergänzen — bei Auslandseinkünften ist eine reine Annahme des Borradors selten korrekt.

7. Typische Fehler

  1. Deutsche Rente nicht angeben — auch wenn in Deutschland versteuert, ist sie meldepflichtig.
  2. Modelo 720 vergessen — bei Immobilie + Konto >50.000 € fast immer relevant.
  3. Beneficios fiscales nicht nutzen — z. B. Steuerermäßigungen für Hauptwohnsitz, Kinder, Behinderung.
  4. Letztes Jahr Deutschland, dieses Jahr Spanien — komplexer Übergang; nicht ohne Steuerberater stemmen.

Mehr zum Thema in unserem Überblick Steuern in Spanien für Auswanderer und im Praxisguide Umzug Spanien als Rentner.

FAQ

Wann gilt man als steuerpflichtig in Spanien?

Ab 183 Tagen Aufenthalt pro Kalenderjahr oder wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Spanien liegt.

Wer hilft mir beim Modelo 100?

Ein spanischer Asesor Fiscal oder Gestor mit Erfahrung in deutsch-spanischen Sachverhalten. Kosten 80–250 €.

Muss ich Modelo 720 auch ohne deutsche Immobilie abgeben?

Wenn die Summe Ihrer Auslandskonten und Wertpapiere 50.000 € überschreitet, ja.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich Modelo 100 abgeben?

Sobald Sie 183+ Tage in Spanien leben und steuerrelevante Einkünfte über den Schwellen haben (Lohn >22.000 €, Kapitalerträge ab 1 €).

Was kostet ein Steuerberater in Spanien?

Für eine einfache Erklärung 80–150 €, mit Auslandseinkünften 150–250 €. Komplexe Fälle (Selbstständige, Modelo 720) entsprechend mehr.

Wann ist die Frist für Modelo 720?

31. März des Folgejahres. Bei Auslandsvermögen über 50.000 € in Konten, Wertpapieren oder Immobilien.

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